Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Pflanzen und Grill sind erlaubt. Trotzdem ist der Balkon keine rechtsfreie Zone. Mit ein paar Regeln und gegenseitiger Rücksichtnahme ist der Friede gesichert. Toleranz ist also angesagt.
25.07.2012 Swisscontent Corp.

Grillieren auf dem Balkon? Ja, aber mit Mass.
Wenn Menschen dicht nebeneinander wohnen, ist Ärger vorprogrammiert. Um dem vorzubeugen, hilft oft der gesunde Menschenverstand.

Grillieren auf dem Balkon
So auch beim Dauerbrenner «Grill auf dem Balkon»: So lange Sie die anderen Bewohner des Hauses nicht stören, dürfen Sie auf dem Balkon ihre Künste als Grillmeister zeigen. Allerdings dürfen die Störungen durch Rauch, Geruch oder Lärm nicht übermässig sein.

Dabei kommt es auf das Durchschnittsempfinden an. Wenn Sie jeden Tag grillieren, so dass der Nachbar nicht mehr lüften kann, ist dies sicherlich übermässig. Grillieren Sie aber in den Sommermonaten jeweils am Wochenende, kann sich der Nachbar nicht beschweren. Allerdings müssen Sie die Ruhezeiten beachten.


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Rauchen und Feiern auf dem Balkon
Sie dürfen auf dem Balkon auch rauchen und Partys feiern. Allerdings gilt auch hier das Prinzip der Rücksichtnahme und des gesunden Menschenverstandes: Sie dürfen die Nachbarn nicht übermässig stören und diese dürfen nicht übermässig empfindlich reagieren. Nach 22 Uhr müssen Sie auf jeden Fall drinnen weiter feiern.

Tipp: Laden Sie Nachbarn zum Fest ein: Wer mitfeiert, meckert nicht.

Hausordnung beachten
Bei Mietwohnungen muss der Mieter zudem die Hausordnung beachten. Ein generelles Grillverbot ist unzulässig. Der Vermieter darf in der Hausordnung aber Holzkohlegrills verbieten und Elektro- oder Gasgrills vorschreiben.

Ein allgemeines Verbot, auf dem Balkon Wäsche aufzuhängen, ist rechtlich kaum haltbar. Der Vermieter darf aber die feste Installation von z.B. Wäscheständern verbieten.


Wie viel Pflanze auf dem Balkon ist erlaubt?
Pflanzen auf dem Balkon
Auch hier gilt: Ihre Pflanzen dürfen die anderen Bewohner nicht «belästigen».

Achten Sie also darauf, dass Ihre Kletterpflanze nicht auch noch die Balkone oberhalb und unter Ihrer Wohnung in Beschlag nimmt.

Der Vermieter darf festlegen, dass Mieter ihre Blumenkisten nur an der Innenseite des Geländers aufhängen dürfen. Achten Sie darauf, dass Sie beim Giessen nicht die ganze Liegenschaft mitbewässern.



Kommentare (4)

ImmoScout24 @Roberta (14.08.2012 10:43:48)
Guten Tag Roberta
Sprechen Sie als Erstes mit Ihren Nachbarn, nützt dies nichts, informieren Sie Ihren Vermieter über den Sachverhalt. Falls auch dann nichts ändert, können Sie evtl. auch um eine Mietzinsreduktion anfragen. Wie das geht, lesen Sie hier: bit.ly/IS24_4853 --> Link kopieren. Für Rauchimmissionen vom Nachbargrundstück wurden bei einem bestehenden Gerichtsfall 10% der Miete reduziert.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Roberta (07.08.2012 09:53:24)
klar, tolleranz muss auch sein. wir grillieren auch im winter , aber nicht stundenlang! ober uns lebt niemand und der rauch stört auch die nachbarin nicht. die unter uns jedoch rauchen JEDEN abend ein joint und das plus minus um 20.30. das heisst fuer uns fenster zu denn sonst riechts im wohnzimmer wie in der plantage!!! ich frage mich ob wir das wirklich tolleriren muessen??
Nina (20.07.2010 08:53:04)
Wir geniessen im Sommer jeweils jeden Abend den Gasgrill anzuwerfen. Da wir aber jeweils nur etwa eine halbe Stunde grillen, finde ich, sollte dies i.O. gehen, auch wenn es jeden Abend ist. Trotzdem hatten wir nun eine Reklamation. Ich frage mich nur, ob es nicht möglich sein sollte für den Mieter über uns, die Fenster halt eine halbe Stunde geschlossen zu halten. Dies ist ja nur eine kleine Einschränkung. Abgesehen davon, dass er sich nur am Fleischgeruch gestört hat...!
Sunshine (24.04.2010 12:31:11)
Leider haben nicht alle so rücksichtsvolle Nachbarn. Der grösste Teil unserer Nachbarschaft weiss wahrscheinlich nicht einmal, was das Wort "Rücksicht" bedeutet (...): Türen knallen von morgens bis abends, tägliche Partystimmung bis nach Mitternacht, Gestank im ganzen Treppenhaus. Nicht gerade das, was man sich für einen schönen Abend bzw. eine erholsame Nacht wünscht.

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