Ratgeber: Versichern

 
 

Was tun nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch liegen oft die Nerven blank. Dabei gilt: Cool bleiben, nichts anfassen und vor allem die Polizei verständigen.
01.09.2011 SCC

Das Wichtigste: Falls die Einbrecher noch im Haus oder in der Wohnung sind, sollten Sie nicht den Helden spielen. Es kann übel ausgehen, wenn Sie versuchen, die Einbrecher aufzuhalten und zu stellen.

Bringen Sie sich stattdessen umgehend in Sicherheit und verständigen Sie sofort die Polizei (Telefon 117). Falls Sie kein Handy haben, helfen Ihnen die Nachbarn sicherlich weiter.

Keine Spuren zerstören
Es ist völlig normal, dass Sie – wenn Sie in die verwüstete Wohnung kommen – sofort nach Ihren Lieblingsgegenständen suchen wollen. Damit verwischen Sie aber mögliche Spuren und erschweren so die Fahndung. Vor allem Türen und Klinken sowie Fenster und Rahmen sollten Sie nicht berühren. Warten Sie am besten draussen.

Erst nachdem die Polizei die Spuren gesichert hat, können Sie kontrollieren, was genau fehlt und der Polizei eine Liste übergeben.

Je klarer Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind, desto grösser sind auch die Chancen, dass die Polizei die Einbrecher schnappt.

Sofort mit Versicherung Kontakt aufnehmen
Nachdem die Polizei informiert ist, sollten Sie auch Ihre (Hausrats-)Versicherung informieren.

Warten Sie mit Aufräumen, bis sich der Schadeninspektor der Versicherung selbst ein Bild machen konnte. Erst wenn dieser selbst Schäden sowie eine Liste der fehlenden Gegenstände erfasst hat, können Sie mit Aufräumen und Reparaturen beginnen.

Für die effiziente Abwicklung mit der Versicherung ist es auch ratsam, die Kaufquittungen aufzubewahren.

Zudem sollten Sie Bank- und Kreditkarten sperren, auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob diese gestohlen wurden.

Unterversicherung lohnt sich nicht
Es lohnt sich, regelmässig den Wert des Hausrates zu überprüfen. Denn: Im Schadensfall wird die Entschädigung im Umfang der Unterversicherung gekürzt.

Beispiel: Ist Ihr Hausrat 30'000 Franken wert, aber nur für 20'000 versichert, erhalten Sie nur 2/3 der Schadenssumme ausbezahlt.


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Weiterführende Links
»Schweizerischen Kriminalprävention. Träger der Site ist die Konferenz der Kantonalen Justiz– und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
»Verzeichnis aller offiziellen Websites der Schweizer Polizei


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