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Nachbarn - Wie viel Lärm ist erlaubt?
Nicht alle Menschen sind gleich geräuschempfindlich. Was für den einen Nachbarn tolerierbar ist, ist für den anderen bereits unerträglicher Lärm. Offene Gespräche können manchen Streit verhindern.
03.10.2012 Swisscontent Corp.
Steht häufig in der Hausordnung zu Lärm und Nachbarschaft: Nach 22 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke stellen.
Eines müssen sich alle vermeintlich Lärmgeplagten klar sein: Lärm ist laut Gesetz grundsätzlich erlaubt.
Der gesunde Menschenverstand
Allerdings darf er nicht übermässig sein. Dabei ist der gesunde Menschenverstand eine gute Methode, um festzustellen, ob der Lärm nun übermässig ist oder nicht.
Massstab ist das «Durchschnittsempfinden». Eine objektive, allgemeingültige Grenze gibt es naturgemäss nicht – jeder Fall muss bezüglich Intensität und Dauer des Lärmes einzeln beurteilt werden.
Dabei spielt auch eine Rolle, ob sich das Haus oder die Wohnung in einem Industriequartier oder einer ruhigen Wohnsiedlung befindet.
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Nachtruhe beachten
Eine absolute Lärmgrenze legen die Polizeiverordnungen der Gemeinden fest. Während der Nachtruhe – meist von 22 Uhr bis um 6 Uhr am nächsten Morgen – ist sämtlicher störender Lärm verboten.
Das heisst aber nicht, dass Sie im Haus oder der Wohnung keinen Mucks mehr von sich geben dürfen. Normal laute Gespräche sind nach wie vor erlaubt, auch dürfen Sie weiterhin in Zimmerlautstärke Musik hören oder TV schauen.
Gespräch suchen
Wenn der Nachbar auch in der Nacht in seiner Werkstatt hämmert und bohrt oder gar an seinem Haus oder seiner Wohnung Umbauten vornimmt, sollten Sie mit ihm das Gespräch suchen. Zeigt er sich uneinsichtig, bleibt noch immer der Weg ans Gericht.
«Normales» Hämmern oder Bohren während des Tages, wie es etwa beim Aufhängen von Bildern oder dem Installieren von Gestellen vorkommen kann, müssen Sie aber tolerieren. Dasselbe gilt für das Spielen eines Musikinstrumentes.
Beides darf aber nicht übermässig sein: Sie dürfen nicht jeden Tag acht Stunden bohren oder E-Gitarre spielen.
Faustregel
Beim grundsätzlich erlaubten Lärm gilt in etwa folgende Faustregel: Je lauter der Lärm ist, desto weniger lang muss er geduldet werden. Aber auch hier gilt: Suchen Sie das Gespräch.
Bei Mietern gilt zusätzlich die Hausordnung
In den meisten Mietliegenschaften regelt zusätzlich die
Hausordnung
, wann und wie lange beispielsweise musiziert werden darf. Mieter können sich bei übermässigem Lärm beim Vermieter beschweren.
Kommentare (19)
Anna
(14.05.2013 11:10:57)
Hallo,ich habe ein Problem mit meine Nachbarin. Seit über 2 Jahre wohne ich mit meine Familie im neuem Haus,aber wir haben keine Ruhe, weil unsere Nachbarin beschwerd sich bei der Verwaltung dass wir zu laut sind. Wir machen nicht mehr Lärm als andere Nachbarn, aber wir sind immer dran.Bei uns kippen die Flaschen im Schlaffzimmer um(wir haben keine).Ich habe mit anderen Nachbarn geredet, ob wir wirklich zu laut sind, die haben uns versichert, dass das nicht stimmt. Bitte um Rat. Danke
michael
(12.05.2013 16:44:11)
ich wohne seit 10 jahren am gleichen ort,nie probleme wegen lärm,vor ein jahr zog ein ex drogenabhängiger schweitzer ein und nachst schläft er nie,rumpel gepolter,duschen, 45min geschirrspülen um 3:00!,hab ganz freundlich 1te mal ein brief an seine türe geklebt und gebeten von 22:00-06:00 denn lärm zu unterlassen,doch sehr uneinsichtig,stellte sich als opfer dar,meinte indireckt,ich hätte eh nix zu melden da ich ausländer bin,hat sich mit hauswart gegen mich verschworen,obwohl ich im recht bin!
Simon W.
(12.05.2013 02:32:23)
Ich habe 13 Jahre in der Allmend Zollikofen-Münchenbuchsee gelebt. Ein sozialer Brennpunkt mit 98% Ausländeranteil. Als ich einzog waren noch alles Schweizer im Haus. Mit den "Migranten" kamen auch die Probleme. Lärm, Geschrei, Drogen, Kriminelle, tätliche Attaken auf mich wenn ich mich nachts um 2 über Lärm beschwerte. So dass ich letztlich auszog. Heute in einem 6 Familienhaus. Bei Besichtigung 100% Schweizer Mieter. Beim Einzug dann über 50% Ausländer. Jetzt wieder Lärm, Dreck, Kriminalität.
Armando
(05.04.2013 19:40:07)
Wiederholter übermässiger Lärm durch Mieter muss nicht geduldet werden, das verbietet das schweizerische Nachbarrecht. Und wenn noch Nachtruhestörung hinzukommt, kann man durchaus auch die Polizei rufen oder die Gemeindeverwaltung verständigen. Viele Gemeinden haben solches in der Gemeindeverordnung geregelt.
Wenn wiederholte Mahnungen an den Vermieter nichts bewirken, bleibt die Klage vor Mietgericht auf Schadenersatz wegen Minderwert der Wohnung. Das wirkt!
Margit
(26.03.2013 00:07:47)
guete obe.wir wohnen in eine block,und oben uns sind serben,die machen tag und nacht lärm,das heisst reden so laut das wir nicht mehr normal tv schauen können,kinder rennen herum,laute musik,bin einmal reklamieren gegangen,bin nadürlich als ausländer hasser bezeichnet worten,und die hausverwaltung sagt sie können nichts tun alls briefe schreiben,können sie mir ein typ geben,danke.lg margrit.
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