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Die Hausordnung ist das Regelbuch für die Mieter
Die Hausordnung regelt die Grundsätze des nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Dabei steht die gegenseitige Rücksichtnahme im Zentrum. Die Hausordnung kann aber auch Pflichten enthalten.
03.11.2011 SCC
Der Mieter muss sich nur dann an die Hausordnung halten, wenn er ihr ausdrücklich zugestimmt hat. Meist tut er dies indem er den
Mietvertrag
unterzeichnet, wo die Hausordnung als «integrierender Bestandteil» bezeichnet wird. Die Hausordnung gilt aber nur, wenn dem Mieter bei der Vertragsunterzeichnung eine vorliegt und er somit ihren Inhalt kennt.
Hausordnung - Das Regelbuch für Mieter.
Vermieter legt Inhalt der Hausordnung fest
In der Hausordnung stellt der Vermieter Regeln für das nachbarschaftliche Zusammenleben auf. Dabei geht es vor allem um eine Festlegung der Ruhezeiten in der Nacht und über Mittag.
Ausserdem wird auch geregelt, zu welchen Zeiten lärmige Tätigkeiten (z.B. Instrument spielen oder Nägel einschlagen) ausgeführt werden dürfen und wie die Waschküche zu benutzen ist. Häufig gibt es dafür zusätzlich eine Waschordnung, die regelt, wer wann waschen darf.
Nicht alles darf verboten werden
Die Hausordnung legt oft auch fest, wie es mit der Haltung von
Haustieren
aussieht und was die Mieter
im Hausflur vor ihrer Türe
deponieren dürfen (z.B. Schuhkästchen etc.).
Was genau Eingang in die Hausordnung findet, hängt stark von der Persönlichkeit des Vermieters ab: Je pingeliger dieser ist, desto mehr Details stehen in der Hausordnung. Dabei gibt es aber ein Grundregel: Was zu einer normalen Lebensführung gehört, kann nicht verboten werden.
Bei Verstössen Kündigung möglich
Wer sich nicht an Hausordnung hält, riskiert die Kündigung. Bei dauerhaften und schweren Verstössen – beispielsweise bei übermässigem Lärm – ist gar eine ausserordentliche Kündigung denkbar. Diese muss zwar mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten erfolgen, ist aber auf einen beliebigen Zeitpunkt hin möglich.
Änderungen in der Hausordnung während der Mietdauer sind nur innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist und mit dem amtlichen Formular gültig.
Tipp: Gut durchlesen
Bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie die Hausordnung aufmerksam durchlesen. Oft enthält diese nämlich nicht nur Regeln für die Mieter, sondern auch Pflichten.
Es kann also durchaus sein, dass Sie sich mit der Unterschrift verpflichten, regelmässig das Treppenhaus zu reinigen, den Rasen zu mähen oder den Schnee wegzuräumen.
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