Ratgeber: Bauen & Renovieren

 
 

Ihr Grundstück als Pfand für Handwerksarbeiten
Handwerker haben Anrecht auf die Entlöhnung ihrer geleisteten Arbeit. Im Falle eines Konkurses des Generalunternehmers, können sie Ihr Grundstück als Pfand im Grundbuch eintragen. Wenn Sie als Bauherr alle Rechnungen des GU bereits bezahlt haben, kann sie dies teuer zu stehen kommen.
13.06.2012 Swisscontent Corp.

Ein Generalunternehmer (GU) ist von der Planung bis zur Abnahme eines Neubaus zuständig. Für den Bauherrn bringt dies den Vorteil, dass er es nur mit einem Unternehmen zu tun hat. Die benötigten Handwerker arbeiten direkt für den GU.

Bauhandwerkpfandrecht
Werden die Rechnungen des Handwerkers nicht gezahlt, kann er das Pfandrecht einfordern.
Handwerker haben Anrecht auf ihren Lohn
Geht der GU Konkurs, hat der Handwerker Anrecht darauf, für seine geleistete Arbeit Lohn zu erhalten. Er hat ein so genanntes Bauhandwerkerpfandrecht.

Dieses muss er spätestens drei Monate nachdem er seine Arbeit beendet hat im Grundbuch eintragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handwerker mit dem GU oder dem Grundeigentümer direkt einen Vertrag hat.


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So verhindern Sie, dass Sie doppelt bezahlen
Der Handwerker kann das Pfandrecht selbst dann eintragen, wenn der Bauherr bereits alle Rechnungen an den GU bezahlt hat und dieser das Geld nicht weiterleitet oder inzwischen Konkurs anmelden musste.

Damit besteht für den Grundeigentümer ein erhebliches Doppelzahlungsrisiko. Schlimmstenfalls kann es gar zur Versteigerung der Liegenschaft kommen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, sich davor zu schützen:
  1. Erfüllungsgarantie
    Verlangen Sie vom GU, dass er bei einer Bank oder einem Versicherer eine sogenannte Erfüllungsgarantie abschliesst. Diese springt bei dessen Zahlungsunfähigkeit ein und bezahlt die Rechnungen. Somit können Sie sicher stellen, dass es nicht zu Eintragungen von Bauhandwerkerpfandrechten kommt.

  2. Treuhandkonto
    Richten Sie bei einer Bank ein Treuhandkonto ein. Diese wacht dann darüber, dass Ihre Anzahlungen nur für Ihren Bau verwendet und an die Subunternehmer weitergeleitet werden sowie dem Baufortschritt entsprechen. Allerdings ist die Bank auf möglichst genaue Angaben über den Baufortschritt angewiesen.

    Sie sollten also die Meldungen der Bauleitung an die Bank überprüfen. Die Erfahrung zeigt, dass die Bank umso genauer hinschaut, je grösser Ihre Hypothek ist. Dann wacht die Bank nämlich auch über ihr eigenes Geld, das sie bei einem Konkurs ebenfalls verlieren könnte.


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