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Ein Konkubinatspartner unterschreibt Mietvertrag
Wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterzeichnet und zwischen ihm und dem anderen keine vertragliche Regelung besteht, haftet nur der unterzeichnende Partner für den Mietzins.
06.08.2012 Swisscontent Corp.
Nur ein Konkubinatspartner unterschribt den Mietvertrag.
Nur Gastrecht in der Wohnung
Falls der nichtunterzeichnende Partner keinen Rappen an die Miete zahlt, hat er in der Wohnung nur Gastrecht. Dementsprechend gibt es für ihn überhaupt keinen Kündigungsschutz: Er ist weder legitimiert, die Kündigung des Vermieters anzufechten, noch hat er überhaupt einen Anspruch, in der Wohnung bleiben zu können.
Kommt es zur Trennung des Konkubinatspaares, kann ihn der Partner, der den Mietvertrag unterzeichnet hat, jederzeit und ohne Frist aus der Wohnung werfen.
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Beide Konkubinatspartner unterschreiben den Mietvertrag
Untermietvertrag empfohlen
Um solche Situationen zu vermeiden, sollten die Partner untereinander einen
Untermietvertrag
abschliessen. Im Verhältnis Untermieter – Hauptmieter gelten dann die genau gleichen Rechte und Pflichten wie beim Verhältnis Hauptmieter – Vermieter.
Den Untermieter trifft also die Pflicht für die Zahlung des zwischen ihnen vereinbarten Mietzinses, während er im Gegenzug aber auch den mietrechtlichen Kündigungsschutz geniesst.
Wenn sich das Konkubinatspaar trennt, kann der Hauptmieter den untermietenden Ex-Partner nur dann aus der Wohnung werfen, wenn er das Untermietsverhältnis mit dem offiziellen Formular (er gilt in diesem Verhältnis als Vermieter) sowie mit der vertraglichen Frist (meist drei Monate) auf einen vertraglichen Kündigungstermin hin kündigt.
Achtung:
Kein Vertrag vorhanden, aber regelmässig Miete zahlen
Bezahlt der Partner ohne selbst Mieter zu sein und ohne vertragliche Regelung regelmässig einen Teil der monatlichen Mietkosten, ist von einem sogenannten faktischen Vertragsverhältnis auszugehen. Damit gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Untermiete.
Kommentare (3)
Mia
(22.05.2013 13:37:18)
Hallo!
Ich habe keinen Mietvertrag unterzeichnet, möchte jetzt aber ausziehen. Muss ich dennoch eine Kündigungsfrist einhalten, auch wenn die Kündigung wie auch der Mietvertrag nur mündlich mitgeteilt wurden? Es findet sich kein Nachmieter und ich kann nicht länger bezahlen. Wer trägt dann die Kosten?
Lieber Gruss,
M.B
ImmoScout24 @Gemperli Cyrill
(18.09.2012 12:40:53)
Guten TAg Gemperli Cyrill
Lesen Sie alles zum Auszug aus einer WG hier: bit.ly/IS24_5863 (bitte Link kopieren). Oder erfahren Sie hier, an was Sie alles denken müssen, wenn Sie einen Nachmieter für Ihre WG suchen: bit.ly/IS24_6042 (bitte Link kopieren).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Gemperli Cyrill
(17.09.2012 14:33:37)
Hallo. Ich habe mit einem Kollegen eine Wohnung gemietet. Ich möchte aber baldmöglichst wieder ausziehen da eine WG mit ihm unmöglich ist. Wie kann ich den Vertrag kündigen??
C. Gemperli
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