Services & Tools
 

Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Wohnung mieten im Konkubinat
Das Gesetz sieht keine speziellen Regeln für die Mietwohnung eines Konkubinatspaares vor. Die Haftung für den Mietzins oder die Voraussetzungen für eine gültige Kündigung hängen davon ab, ob beide Partner den Mietvertrag unterzeichnet haben.
31.07.2012 Swisscontent Corp.

Wenn ein Konkubinatspaar zusammen in eine Wohnung zieht, sollte es zuerst die Frage klären, ob es den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen will oder dies einem Partner alleine überlässt.

Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile für das Konkubinatspaar:

 Nur ein Konkubinatspartner unterschreibt den Mietvertrag

 Beide Konkubinatspartner unterschreiben den Mietvertrag



Konkubinat
Eine vertragliche Regelung zwischen Konkubinatspartnern ist empfehlenswert.
Das Gesetz selbst sieht für Konkubinatspaare keine speziellen Regeln vor. Die rechtliche Situation ist also dieselbe wie etwa bei einer Wohngemeinschaft (WG).

Unromantisch, aber empfehlenswert
Ein Konkubinatspaar ist gut beraten, die meisten Aspekte des Zusammenlebens schriftlich zu regeln. Zwar ist das für viele junge Paare eine ziemlich unromantische Vorstellung, damit lassen sich aber Streitigkeiten von Anfang an vermeiden.


Weitere Artikel zum Thema «Mietvertrag und Konkubinat»
 Der Untermietvertrag in der Schweiz
 Der Mietvertrag in der Schweiz
 Hauskauf im Konkubinat


Weiterführende Links
 Mehr zum Thema Konkubinat



Kommentar abgeben

Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500 verbleibende Zeichen 
Zurück
 

Mietkaution

Artikel suchen

 
RSS-Feed

Kostenlos bestens informiert.