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Stockwerkeigentum - Was gehört dazu?
Stockwerkeigentum ermöglicht vielen Menschen den Traum von einem Eigenheim. Nur vergessen dabei viele, dass sie nicht Alleineigentümer werden – über vieles entscheidet die Gemeinschaft.
26.09.2011 SCC
Stockwerkeigentümer ist kein Alleinherrscher.
Stockwerkeigentum ist eine spezielle Form des
Miteigentums
. Dabei dürfen die jeweiligen Stockwerkeigentümer ihre Wohnung ausschliesslich nutzen und grundsätzlich auch umbauen – die Wohnung steht im sogenannten «Sonderrecht».
Die gemeinschaftlichen Teile
Daneben gibt es die gemeinschaftlichen Teile, die von allen Stockwerkeigentümern benutzt werden dürfen. Dazu gehört etwa das Treppenhaus, die Umgebung wie Garten oder Spielplatz.
wie das Treppenhaus
Treppenhaus und Eingangsbereich sind gemeinschaftliche Teile. Damit kann also auch nur die Gemeinschaft darüber bestimmen, ob im Gang etwa ein Schuhmöbel aufgestellt werden darf, welche Pflanzen im Treppenhaus erlaubt sind, oder ob Bilder aufgehängt werden dürfen.
wie die Hausfassade
Der Stockwerkeigentümer darf zwar neue Fenster selber einbauen lassen, kann aber nicht alleine darüber entscheiden, was für welche. Die Hausgemeinschaft bestimmt gemeinsam die Art der Fenster.
wie die Satellitenschüssel
Ohne Beschluss der Gemeinschaft darf der Eigentümer eine solche nur montieren, wenn sie von aussen nicht sichtbar ist.
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Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen
Neben dem Sonderrecht und den gemeinsamen Teilen existiert noch das Sondernutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen. Dazu gehört etwa die Benutzung des Gartens, der Dachterrasse oder aber des Parkplatzes in der Tiefgarage.
Der Stockwerkeigentümer hat das alleinige Recht dort zu parkieren, er darf aber keine baulichen Veränderungen vornehmen. Ähnliches gilt beim Sondernutzungsrecht am Garten: Bepflanzung und Nutzung sind an die Erlaubnis der Miteigentümer gebunden.
TIPP: Nachbarrecht beachten
Unter den Eigentümern gelten zudem die
normalen Nachbarschaftsregeln
: Jeder Bewohner muss die Nachtruhe einhalten und darf in seinem Sonderrecht nicht übermässig Immissionen (z.B. zu viel Grillrauch oder zu laute Musik) verursachen.
Weil sich jeder Nachbar als Alleineigentümer fühlt, fehlt dafür oft das Verständnis und dementsprechend kommen solche «Nachbarschaftsstreitigkeiten» unter Stockwerkeigentümern relativ oft vor.
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