Ratgeber: Versichern

 
 

Versicherung für Ihr Gebäude
Feuer, Hagel oder Sturm – mit der Gebäudeversicherung ist Ihr Eigenheim im Schadenfall versichert. Je nach Kanton haben Sie keine freie Wahl bei der Versicherung. Die öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen besitzen dort das Monopol.
13.07.2011 Corinna Forrer

Während die Hausratversicherung die Schäden an Ihrem Interieur deckt, kommt die Gebäudeversicherung – wie der Name schon sagt – bei Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen zum Zug. Dazu gehören auch Einrichtungsgegenstände wie Einbauschränke, Fensterläden, Öfen, Kochherde oder Bäder.

Feuer- und Elementarschäden
In der Regel deckt die Gebäudeversicherung Schäden, die durch Feuer, Wasser oder Glasbruch entstanden sind. Feuerschäden können nicht nur von Feuer verursacht werden, sondern auch von Rauch, Hitze, Blitzschlag oder Explosion. Ebenfalls gedeckt wird der Schaden, der durch ein Elementarereignis entstand. Dazu gehören unter anderem Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Steinschlag.

Wer möchte, kann zusätzlich zu diesen Leistungen der Gebäudeversicherung weitere – nicht im Basisangebot enthaltene – Schadenfälle von der Versicherung decken lassen. Beispielsweise müssen Mietzinsausfälle zusätzlich versichert werden.

Blitzschlag Gebäudeversicherung
Blitzschlag Gebäudeversicherung


Versicherung ist obligatorisch
Je nach Kanton ist die Versicherung von Gebäuden unterschiedlich geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherung besteht in 19 Kantonen (siehe unten aufgeführte Links). Wer hier ein Gebäude besitzt, ist rechtlich verpflichtet dieses bei der kantonalen Gebäudeversicherung zu versichern – es gilt eine Versicherungspflicht und Monopolstellung der Versicherungen. Im Gegensatz zu privaten Versicherern betreibt die kantonale Gebäudeversicherung keinen werbenden Aussendienst.

In den sogenannten Gustavo-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW) gibt es keine solchen kantonalen Gebäudeversicherungen. Während es in den Kantonen Schwyz, Uri, Appenzell Innerrhoden und Obwalden grundsätzlich eine gesetzliche Verpflichtung für die Versicherung des eigenen Gebäudes gibt, besteht diese in Genf, Tessin und Wallis überhaupt nicht. Aber weil Schäden durch Hagel, Erdrutsch oder Feuer überall geschehen können, sind die meisten Gebäuden auch in diesen drei Kantonen versichert.

In den Gustavo-Kantonen übernehmen private Versicherungsgesellschaften die Aufgaben der kantonalen Gebäudeversicherungen. Entsprechend sind der Versicherungsschutz und die Prämien von Kanton zu Kanton verschieden.

Wieder wie vor dem Schadenfall
Die Gebäudeversicherungen versichern die Gebäude überwiegend zum Neuwert. Dieser gilt dann als Versicherungswert. Er wird durch eine Schätzung des Gebäudes durch die kantonalen oder privaten Gebäudeversicherungen erhoben. Alle 12 bis 15 Jahre werden die Gebäude wieder auf ihren aktuellen Wert geschätzt.

Unter Neuwert ist der Kostenaufwand zu verstehen, der für einen unveränderten Wiederaufbau nötig wäre. Das heisst, wie viel kostet es, ein Gebäude derselben Art, gleichen Grösse und mit demselben Standard wie das beschädigte wieder zu erstellen. Handelt es sich beim Gebäude um ein älteres, kann es die Versicherung auch zum Zeitwert – also wie viel Wert das Gebäude im Moment der Schätzung hat – versichern.

Nicht jeder Schuppen und jede Baracke muss versichert werden. Sobald das Gebäude (oder der Um- und Aufbau) jedoch einen Wert von rund 5000 Franken übersteigt, ist die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Auf Wunsch des Versicherten können auch Objekte wie offene Schwimmbecken, gedeckte Brücken oder Aussichtstürme versichert werden.

Was ist eine Bauzeitversicherung?
Bei Neu-, Um- und Anbauten sowie Renovationen muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden. Gerade auf einer Baustelle sind Schäden häufig nicht zu verhindern und schnell geschehen. Die Bauzeitversicherung heisst, nachdem der Bau abgeschlossen ist, Gebäudeversicherung.

Adressen der kantonalen Gebäudeversicherungen
Aargauische Gebäudeversicherung
Assekuranz AR
Gebäudeversicherung Bern
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt
Etablissement cantonal d'assurance des bâtiments (ECAB)
Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg
glarnerSach
Gebäudeversicherung Graubünden
Etablissement cantonal d'assurance immobilière et de prévention
Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
Etablissement cantonal d'assurance et de prévention
Nidwaldner Sachversicherung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen GVA
Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen
Solothurnische Gebäudeversicherung SGV
Gebäudeversicherung Thurgau
ECA Etablissement Cantonal d'Assurance Vaud
Gebäudeversicherung Zug
Gebäudeversicherung Kanton Zürich GVZ


Kommentare (2)

Kommentar  (08.02.2012 09:42:11)
Ich habe ein MFH, nicht in einem Gustavo Kanton, sondern im Kt. Aargau = zwingend Kant. Gebäudeversicherung und diese ist in einem Jahr um 43%! gestiegen. Dies könnte sich eine private Versicherung gar nicht erlauben. Wenn Sie so etwas erleben würden, tätten Sie sich eine private Versicherung wünschen.
OLBRECHT PETER LOCARNO (12.01.2011 18:48:14)
ICH HABE JE EIN GEBÄUDE IM KT. TESSIN UND IM KT. GRAUBÜNDEN. VORHER AUCH IM KT. ZÜRICH.
DIE DIFFERENZ FÜR DIE KANTONALEN VERSICHERUNGEN ZU DEN
PRIVATEN VERSICHERUNGEN, WIE IM KT. TESSIN NUR MÖGLICH,
SIND ENORM. ICH BIN IM ALLGEMEINEN GEGEN EINE VERSTAATLICHUNG DER VERSICHERUNGEN ABER IN DIESEM FALL ZEIGT SICH, DASS DIE GROSSE GEMEINSCHAFT ZU EINEM SEHR GUTEN RESULTAT FÜHRT. WIE LANGE GEHT ES NOCH, BIS DIE
GUSTAVO KANTONE AUCH DIE KANT. GEBÄUDEVERSICHERUNG EINFÜHREN ?

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