Ratgeber: Tipps für Eigentümer

 
 

Kündigung wegen Eigenbedarf
Auch ein neuer Eigentümer muss sich an bestehende Mietverträge halten. Allerdings darf er dem Mieter wegen dringendem Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte kündigen.
06.02.2012 SCC

Kündigung wegen Eigenbedarf
Kündigung wegen Eigenbedarf heisst aber nicht, dass Kauf Miete bricht.
Wer das Eigentum an einer Mietwohnung erwirbt, übernimmt automatisch auch sämtliche laufenden Mietverträge.

Damit ist auch der neue Eigentümer und Vermieter grundsätzlich an die ursprünglich vereinbarten, vertraglichen Kündigungsfristen gebunden.

Ausnahme: dringender Eigenbedarf
Allerdings macht das Gesetz eine Ausnahme. Wenn der neue Eigentümer dringenden Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte geltend macht. Er darf in einem solchen Fall das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Kündigungstermin kündigen.

Dieses Recht steht dem neuen Eigentümer unabhängig von anderslautenden vertraglichen Kündigungsterminen- und fristen zu.


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 Die ortsüblichen Kündigungstermine
 Das Mietverhältnis erstrecken
 Die Wohnung wird gekündigt


Wann ist Eigenbedarf dringend?
Als dringlich gilt der Eigenbedarf, wenn der Eigentümer die Wohnung auf einen bestimmten Zeitpunkt braucht. Dies kann sein, weil ihm seine Wohnung gekündigt wurde, er aus dem Ausland zurückkommt oder neu in der Nähe arbeitet.

Eine wirkliche Notlage wird aber nicht verlangt. Es ist dem neuen Eigentümer nicht zuzumuten, auf die Benutzung seiner eigenen Wohnung zu verzichten.

Die Gerichte anerkennen daneben den Eigenbedarf für Kinder, Eltern, Geschwister und ihre Ehepartner, Enkel, Nichten und Neffen.


Mieterstreckung immer noch möglich
Eine Kündigung gestützt auf dringenden Eigenbedarf schliesst eine Mieterstreckung nicht grundsätzlich aus. Falls sie aber überhaupt gewährt wird, ist sie meist nur von kurzer Dauer.

Was wenn Mietvertrag befristet ist?
Bei einem befristeten Mietvertrag läuft der Vertrag - wie der Name schon sagt - erst nach der vereinbarten Frist aus. Aber auch ein solcher Mietvertrag kann wegen dringendem Eigenbedarf gekündigt werden.

Der neue Eigentümer hat das Recht die Wohnung auf den nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen. Ist jedoch die Frist bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen - und der Vertrag eigentlich noch gültig -, wird der Vermieter gegenüber dem Mieter schadenersatzplichtig. Das heisst er muss unter Umständen für Mehrkosten aufkommen.

Die Miete muss regulär erhöht werden
Will der neue Eigentümer den Mietzins erhöhen, muss er sich an die üblichen Regeln halten. So ist eine Mietzinserhöhung nur auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin und nur mit der vertraglichen Kündigungsfrist möglich. Zudem kann der Mieter die Erhöhung als missbräuchlich anfechten.



Kommentare (28)

R. Hasenfratz (06.06.2013 22:22:21)
Guten Tag
Meine Tochter möchte zur Eigennutzung eine zum Kauf ausgeschr. Eigentumswohnung kaufen. Das Problem ist, dass der Verkäufer mit den Mietern dieser Wohnung einen langjährigen Mietvertrag abgeschlossen hat, der noch bis April 2015 dauert. Uns ist bekannt, dass man in einer solchen Situation als Käufer mit Anspruch auf dringenden Eigenbedarf trotzdem eine vorzeitige Kündigung für die Mieter erwirken kann. Doch welche Gründe würden hier in der Regel als wirklich dringend beurteilt? Danke..
M. Müller (30.05.2013 09:59:45)
Guten Tag
Uns wurde wegen Eigenbedarf gekündigt. Die Wohnung wird umgebaut, erweitert.
Muss ich die Wohnung trotzdem putzen wie bei einem üblichen Wohnungswechsel?

Christina Serçe (24.05.2013 11:44:30)
Guten Tag!
Ich werde meine Eigentumswohnung vermieten, da ich mit meinem Partner in eine grössere Mietwohnung zusammenziehen
möchte. Falls mein Partner sterben sollte (wir sind im Pensionsalter, da muss man sich leider solche Überlegungen machen): kann ich dann Eigenbedarf auf meine Wohnung anmelden, ohne mit einer längeren Erstreckungsfrist für den Mieter (so sich dieser wehren sollte) rechnen zu müssen?
Mit freundlichem Dank für Ihre Antwort Ch.Serçe
ImmoScout24 @Wilma S. (24.04.2013 15:53:13)
Guten Tag Wilma S.
Bei einer Kündigung spielt auch der Apekt der Verhältnismässigkeit eine grosse Rolle. Ob eine Künigung für die Nutzungsdauer von einem Monat verhältnissmässig ist, müsste abgeklärt werden. Am besten, Sie ziehen eine Fachperson zu Rate.
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Guschti (21.04.2013 18:56:36)
Hallo

Mir und meiner Partnerin wurde die Wohnungen wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir haben kein Problem damit, im Gegenteil unser Vermieter hat uns telefonisch wie auch schriftlich über die Gründe informiert. Jetzt nur einen Grundsätzliche frage, ich habe keine Mietkaution hinterlegen müssen und wollte wissen ob ich die Wohnung reinigen muss, oder ob ich diese einfach Besenrein abgeben darf.

Besten Dank für die schnelle Antwort...
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