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Mietzinsreduktion wegen Hypothekarzins
Sinkt der durchschnittliche Hypothekarzinssatz, können Sie eine Mietzinsreduktion bei Ihrem Vermieter anfragen. Steigt er, kann der Vermieter Ihre Miete erhöhen. Zweimal im Jahr kann die Miete angepasst werden.
03.08.2012 Corinna Forrer
Der
hypothekarische Referenzzinssatz
ist massgebend für die Anpassungen der Mieten im laufenden Mietverhältnis. Steigt der Zinssatz, hat der Vermieter das Recht, die Miete anzupassen. Sinkt der Zinssatz, haben die Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Mietzinsreduktion
.
Musterbrief für Mietzinsreduktion wegen Hypothekarzins
Diese Rechtslage gilt allerdings nicht für
indexierte Mietverträge
oder staatlich verbilligte Mieten – wie dies oft bei Genossenschaften der Fall ist.
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ortsüblichen Künigungstermine
gesenkt oder erhöht werden.
Schreiben Sie Ihrem Vermieter, wenn der Hypothekarzinssatz gesunken ist. Fragen Sie ihn, welche Auswirkungen der neue Zinssatz auf Ihre Miete hat. Ihr Schreiben muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Vermieter eintreffen. Häufig ist das der 30. Juni oder der 25. Dezember, je nach dem, auf wann Sie die Mietzinssenkung fordern.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Ihr Vermieter hat nun 30 Tage Zeit, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Lehnt er ab oder meldet sich bei Ihnen nicht, haben Sie die Möglichkeit bei der zuständigen
Schlichtungsbehörde
(im Kanton Bern Mietamt) eine Senkungsklage einzureichen. Dies muss 30 Tage nach Erhalt der Antwort des Vermieters oder 60 Tage, nachdem Sie an den Vermieter geschrieben haben, geschehen.
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