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Welche Mieterschäden übernimmt die Versicherung?
Welchen Schaden bezahlt die Privathaftpflichtversicherung? Grundsätzlich gilt: Wenn dem Mieter etwas aus Versehen kaputt geht, ist der Schaden versichert. Es gibt aber Ausnahmen.
15.06.2011 Corinna Forrer
Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur plötzliche und unfallmässig verursachte Mieterschäden, die während Ihrer Mietdauer entstehen.
Ein Beispiel:
Bei Ihren Nachbarn wurde ein Einbauschrank durch eine einmalige Kratzattacke des Hundes arg in Mitleidenschaft gezogen. Auch Ihr Hund weiss sich oft nicht zu benehmen und kratzt immer wieder an einem Einbauschrank.
Auf den ersten Blick scheint es keinen Unterschied zu machen, ob der Schaden aus einem einmaligen Vorfall heraus entstanden ist oder allmählich über mehrere Wochen oder Monate.
Bei der Frage, ob die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt oder nicht, ist dieser Punkt jedoch zentral:
Da der Schaden bei Ihren Nachbarn plötzlich verursacht worden ist, zahlt die Privathaftplichtversicherung.
In Ihrem Fall nicht, da der Schaden allmählich entstanden und eher einer überdurchschnittlichen Abnutzung als einem Schaden entspricht. Hier haben Sie als Mieter zu zahlen.
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Nicht nur plötzlich, sondern auch fahrlässig
Die plötzliche Entstehung eines Schadens reicht jedoch noch nicht aus, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt. Sie als Mieter müssen die Mietsache schuldhaft geschädigt haben.
Das heisst, Sie haben zwar nicht absichtlich gehandelt, aber fahrlässig. In unserem Beispiel haben die Nachbarn ihren Hund nicht deshalb von der Leine gelassen, damit er den Einbauschrank zerkratzt. Dies war nicht ihre Absicht.
Wie viel kostet der entstandene Schaden?
Egal, ob der Mieter selbst oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt: Die Höhe der Entschädigung entspricht nicht etwa dem Neuwert der Einrichtung, sondern dem Zeitwert. Das heisst, dass ein zehnjähriger Einbauschrank über die vergangenen zehn Jahre eine massive Wertverminderung erfahren hat. Daraus ergibt sich der aktuelle Wert, der ersetzt werden muss.
Die Lebensdauertabelle
des Schweizerischen
Hauseigentümer-
und
Mieterverbandes
gibt Auskunft, wie alt Einrichtungsgegenstände im Allgemeinen werden.
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