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Grillieren auf dem Balkon erlaubt?
Sommer, Sonne, Grillplausch. Was viel Freude bereitet, kann leider ab und zu auch zu erheblichem Ärger führen. ImmoScout24 gibt Antwort auf die immer wiederkehrende Frage: Ist Grillieren auf dem Balkon erlaubt oder nicht?
11.04.2012 Ann Schärer

Endlich Sommer! Für viele bedeutet dies raus auf den Balkon und den Grill tüchtig einfeuern. Doch was, wenn es plötzlich klingelt und Hauswart oder Nachbar sich beschweren?

Grillieren auf dem Balkon
Wenn Grillieren auf dem Balkon nicht alle freut. Was nun?
Kann Grillieren in der Hausordnung verboten werden?
Ein Blick in so manche Hausordnung zeigt, dass diese häufig eine Klausel enthält, welche das Grillieren auf dem Balkon verbietet.

Was nun? Grillfeuer löschen und Cervelats kalt essen? Nein. Denn es gilt: Einschränkungen in einem Mietvertrag oder in einer Hausordnung sind nur verbindlich, wenn sie einen sachlichen Grund haben.

 Umfrage: Grillieren Sie auf Ihrem Balkon?

Verbote um des Verbots willen müssen nicht beachtet werden und verstossen gegen die Persönlichkeitsrechte der Mieterschaft. Ergo: Balkonpartys oder auch das Grillieren auf dem Balkon können nicht generell untersagt werden.


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Das grosse «Aber» oder Rücksicht nehmen
Doch unabhängig davon, was in der Hausordnung steht, haben alle Mieter sogenannte Rücksichtspflichten. Dies bedeutet, dass die Balkonparty nach 22 Uhr ohne lautes Lachen, Singen und Grölen stattfinden muss.

Ebenfalls gegen die Rücksichtspflichten verstösst eine übermässige Rauchentwicklung durch den Grill. Hier darf der Vermieter im Einzelfall einschreiten. Wer sich selbst durch Grillierende oder lärmende Nachbarn belästigt fühlt, kann sich bei der Vermieterschaft beschweren.

Wenn die Vermieterschaft nichts tut, kann ein Mediator helfen
Sind die Beeinträchtigungen erheblich, muss die betreffende Mieterschaft mit Extremfall sogar mit einer kurzfristigen Kündigung rechnen. Dies hängt jedoch stark vom Verhalten der Vermieterschaft auf eine solche Beschwerde hin ab. Reagiert diese nämlich nicht, bringt auch der Rechtsweg in der Regel wenig.

Am besten bewährt haben sich Mediationen, bei welchen in Zusammenarbeit mit einer Fachperson nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wird.

 Schweizerischer Dachverband Mediation


Den gesunden Menschenverstand walten lassen
Wer beim Grillieren auf dem Balkon einige wenige Tipps berücksichtigt, kann sich dem häuslichen Frieden sicher sein:
  • Keine Hausabfälle verfeuern
  • Sparsam mit Anzündern umgehen
  • Kein feuchtes Holz verfeuern
  • Am besten statt eines Holzkohlegrills einen Gasgrill verwenden
Letztendlich gilt es Toleranz und gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Wer nach dem Motto «leben und leben lassen» vorgeht, kann nicht viel falsch machen.


Kommentare (5)

L.Sturzenegger (01.06.2010 12:34:07)
Ja bei uns in der Liegenschaft ist Grillieren nicht erlaubt,ich grilliere trotzdem,denn ich benutze einen Elektrogrill,denn der Geruch vom Grill könnte ja aus der Küche kommen,denn ich rieche täglich Küchengerüche,im Haus sowie auf dem Balkon.
Dann müsste man ja da auch reklamieren,ich sage immer Leben und Leben lassen.
Aber wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt,so kann der friedlichste Mensch nicht in Ruhe leben.
Es ist doch so,fast Niemand haltet sich mehr an die Regeln.
M.Kapoor (31.05.2010 20:38:14)
Verbietung von Rauchen oder Grillieren im Mietvertrag oder im Haus ordnung ist erlaubt.Niemand ist gezwungen solche Verträge zu Unterschreiben oder im so eine Wohnung Hineinzuziehen.
Martin (09.07.2009 11:35:31)
Grillieren sollte überall erlaubt sein. Der Sommer ist ja so kurz und jeder sollte ihn geniessen können... ;-)
Zaugg Yvonne (09.07.2009 10:48:39)
Erlebt! Wir haben nichts gegen einwenig Rauch und den Geruch nach Gegrilltem, aber etwas gegen Asche im Teller! Mitbewohner im Parterre feuerten mit Papier und Holz ihr Grillrost an. Nebst dem beissendem Rauch flogen noch Asche und verkohlte Papierfetzen in unseren Tellern und Trinkgläser und dies bis auf unserem Balkon im 2.Stock! Bei mehrstöckigen Wohnungen empfiehlt es sich viel besser, Gasgrill zu verwenden.
Froner Josef (26.06.2009 22:39:28)
Abgesehen von einer Brandgefahr, ist es eine Zumutung den
Mitbewohnern gegenüber, die eine Etage über der Rauchentwicklung wohnen. Es gibt dann nur noch Fenster und
Türen zu schliessen und Wohnung zu verlassen.

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