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Ratgeber: Umzug

 
 

Wohnungsreinigung vor der Wohnungsübergabe
Wenn der Umzug geschafft ist, heisst es: Die alte Wohnung für die Übergabe gründlich putzen und auf Vordermann bringen. Tipps und Tricks, wie die Wohnungsreinigung vor der Wohnungsübergabe fast von alleine geht.
21.03.2013 Ann Schärer

Eine Wohnungsreinigung sollte gut organisiert sein.
Am besten gehen Sie Zimmer für Zimmer vor. Zuerst alle benötigten Materialien und Putzmittel bereitstellen, Musik aufdrehen und es kann gutgelaunt losgehen!

Einige zentrale Punkte
Wichtig für die Wohnungsabgabe ist, dass folgende zentrale Punkte nicht vergessen gehen:
  • Türen, Fenstern und Böden reinigen
  • Spinnweben entfernen
  • Radiatoren entstauben
  • Wasserhähne entkalken
  • Schränke und Briefkasten herausputzen
  • Estrich, Keller, Sitzplatz und Balkon reinigen

Wohnungsreinigung: Tipps für die einzelnen Räume
Damit die Wohnungsreinigung leicht von der Hand geht, haben wir nützliche Tipps und Tricks zu einzelnen Problemzonen und –fällen zusammengestellt.

 Schlaf- und Wohnräume
 Fenster putzen
 Fliesen und Böden
 Bad und Toilette
 Küche


Ratschläge für einen sicheren Wohnungsputz
  • Bequeme, eher eng anliegende Kleidung wählen, um ein allfälliges Hängenbleiben zu verhindern.
  • Unbedingt Sicherheitsleitern verwenden und nicht etwa Stühle oder Hocker.
  • Beim Fensterputzen nicht aufs Fensterbrett steigen, sondern mit Teleskopwischern arbeiten.
  • Putzmittel unbedingt von Kindern fernhalten.
  • Vor der Reinigung von Elektrogeräten den Stecker ziehen.
  • Schwere Gegenstände von der Hocke aus mit geradem Rücken anheben, um die Bandscheiben zu schonen.
  • Besondere Vorsicht ist bei nassen Böden geboten: Rutschgefahr.






Kommentare (2)

ImmoScout24 @Rachael Holman (26.07.2012 18:00:19)
Guten Tag Rachael Holman
Wofür ist diese Rechnung? Nebenkosten? Reinigung? Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Betrag gerechtfertigt ist, verlangen Sie eine genaue Aufstellung der Kosten. Dann sehen Sie, was wie viel gekostet hat. Falls Sie dann immer noch nicht mit der Rechnung einverstanden sind, können sie sich auch an die Schlichtungsstelle wenden (bit.ly/IS24_Schlichtungsbehoerden).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Rachael Holman (20.06.2012 21:17:47)
Ich habe meine Wohnung per Ende September gekündet. Nun hat mir mein Vermieter eine Rechnung für die Wohnung (3 Zimmer) in der Höhe von CHF 420.00 zukommen lassen. Muss ich diese sehr hohe Rechnung bezahlen? WEnn nein, wie muss ich vorgehen? Danke für eine Rückmeldung.

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