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Sind Sie unterversichert?
Egal ob Rohr- oder Einbruch, dafür ist die Hausratversicherung da. Bei einem Schadenfall zahlt die Versicherung bis maximal zur angegebenen Versicherungssumme. Auch wenn der Hausrat mehr Wert hat.
30.04.2012 Corinna Forrer
Eine Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme unter dem eigentlichen Wert des Hausrates liegt. Bei einem Totalschaden wird bis maximal zur versicherten Summe ausgezahlt. Im Falle eines Teilschadens wenden Versicherungen die so genannte Proportionalregel an.
Ein Beispiel für die Proportionalregel:
Sie haben Ihren Hausrat für 100'000 Franken versichert – Wert hat er jedoch 150'000 Franken. Wird bei einem Brand Ihr ganzes Hab und Gut zerstört, zahlt die Versicherung 100'000 Franken. Handelt es sich um einen begrenzten Schaden von 30'000 Franken, erhalten Sie von der Versicherung entsprechend dem Verhältnis «Versicherungssumme – Ersatzwert» 20'000 Franken, einen Fünftel Ihrer Versicherungssumme.
Der Ersatzwert ist der berechnete Wert, den ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens aufweist.
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Unterversichert ist, wer den Wert seines Hausrats unterschätzt.
Wie kann es zu einer Unterversicherung kommen?
Alte Sachen verlieren nicht nur an Wert, sondern können sich auch zu Sammlerobjekten oder Antiquitäten mausern. So erhalten Sie für den alten Schreibtisch, den Sie von Ihrer Grossmutter geerbt haben, viel mehr als für das einfache Pult aus dem Möbelhaus. Auch die Neuanschaffung von teuren Geräten wie Fernseher oder Computer tragen dazu bei, dass der Wert des Hausrats steigt.
Alle drei bis fünf Jahre neu berechnen
Haben Sie Ihren Hausrat schon seit längerem nicht mehr neu geschätzt, dann sollten Sie dies in nächster Zeit nachholen. Als Faustregel gilt: Klären Sie alle drei bis fünf Jahre ab, ob Ihre Versicherungssumme immer noch dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Dies sollten Sie auch tun, wenn Sie zügeln oder eine grössere Anschaffung getätigt haben. Die Versicherungssumme kann auch bei langjährigen Verträgen angepasst werden.
Wie berechne ich meinen Hausrat richtig?
Machen Sie Inventur. Gehen Sie von Raum zu Raum und erfassen Sie Ihren gesamten Hausrat. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die sie bei einem Umzug mitnehmen.
Vergessen Sie nicht die Gegenstände im Keller, Estrich oder Bastelraum sowie auf dem Balkon. Denken Sie an Wanderausrüstungen oder den Rasenmäher.
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