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Versicherungen für Wohneigentümer
Als Wohnungs- und Hauseigentümer müssen Sie sich gründlich und vor allem richtig versichern. Verschiedene Schäden werden nämlich von verschiedenen Versicherungen gedeckt.
19.07.2010 Ann Schärer
Mit dem Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind nicht nur finanzielle, sondern auch rechtliche und versicherungstechnische Fragen verbunden.
Gerade in Sachen Versicherungen ist es empfehlenswert, sich auf die neue Situation als Haus- oder Wohnungseigentümer gut vorzubereiten. Denn einige Versicherungen sind von Gesetzes wegen vorgeschrieben, andere wiederum sind unbedingt empfehlenswert.
Bevor Sie alle Versicherungen bei einer einzigen Gesellschaft abschliessen, holen Sie sich auch von anderen Anbietern deren Offerten ein. Es lohnt sich, diese zu vergleichen.
Versicherung für Bauherren
Wenn Sie ein Haus bauen, sollten Sie sich bereits während der Bauzeit gut versichern. So brauchen Sie als Bauherr eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung
, die jene Schäden deckt, die durch die Bautätigkeit bei Dritten verursacht wurden.
Eine
Bauwesenversicherung
deckt die Schäden am Bauobjekt selbst, die durch Unfälle oder Diebstahl entstanden sind. Diese sollten Sie auch bei einem Wohnungsumbau abschliessen.
In den meisten Kantonen ist die
Bauzeitversicherung
obligatorisch. Sie deckt Schäden, die am Neubau aufgrund eines Brandes oder anderen Elementarereignissen (z.B. Wasser) entstehen können.
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Versicherungen für Hauseigentümer
Wie die Bauzeitversicherung ist in den meisten Kantonen auch die
Gebäudeversicherung
obligatorisch. Sie deckt jene Schäden am Gebäude, die durch einen Brand oder Elementarereignisse wie Hochwasser oder Hagel verursacht wurden.
Wegen des Gebäudes können unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen, weshalb eine
Gebäudehaftplichtversicherung
zu empfehlen ist. Diese zahlt zum Beispiel dann, wenn ein Ziegel vom Dach fällt und einen Passanten trifft.
Ebenfalls ratsam ist der Abschluss einer
Gebäudewasserversicherung
. Diese deckt alle Schäden am Gebäude, die durch ausfliessendes Leitungswasser (direkt aus der Wasserleitung oder daran angeschlossene Geräte) oder durch einen Rückstau aus der Kanalisation entstehen.
Der Abschluss einer
Hausratversicherung
ist zwar freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Sie kann – wenn das Haus über viele Fenster verfügt – mit einem Zusatz für Gebäudeglas (Fensterschäden) erweitert werden.
Versicherungen für Wohnungseigentümer
Weil in der Schweiz eine Eigentumswohnung in der Regel als Stockwerkeigentum ausgestaltet ist, sollte die
Haftpflichtversicherung für das Gebäude
unbedingt gemeinsam mit den anderen Stockwerkeigentümern abgeschlossen werden.
Für die
Gebäudewasserversicherung
sowie die
Gebäudebeschädigungsversicherung
, die Schäden an der Gebäudehülle (Einbruch/Glasbruch) deckt, gilt dasselbe.
Selbstverständlich sollte jeder Wohnungseigentümer auch noch eine eigene
Hausratversicherung
verfügen.
Einen Überblick über die verschiedenen Versicherungen bietet das
Lexikon des Schweizerischen Versicherungsverbandes
.
Kommentare (2)
ImmoScout24
(19.08.2010 10:44:00)
Guten Tag J. Meyer
Der Vermieterrechtsschutz deckt alle Streitigkeiten mit allen Vertragspartnern wie Mietern oder Handwerkern. Diese gewünschte Deckung ist im Zusammenhang mit einer Privatrechtsschutz-Versicherung zu haben.
Viele Versicherungen bieten einen solchen Rechtsschutz an. Bei der Vaudoise Versicherungen beispielsweise sind Sie bis zu einer Summe von CHF 10'000.-- pro Fall versichert. Die Kosten für diese Zusatzversicherung betragen CHF 80.-- pro Wohnung.
Ihr ImmoScout24-Team
J. Meyer
(02.08.2010 23:21:04)
Ich möchte eine Versicherung für Mehrfamilienhaus-Besitzer abschliessen die mir die Anwaltskosten für den gang vor der Schlichtungsstelle decken. Welche Versicherungen bieten diesen
Versicherungsschutz.
Besten dank im voraus für Ihre freundliche Antwort.
J. Meyer
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