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Eigenheim:
Was kann von den Steuern abgezogen werden?
Eigenheimbesitzer können Unterhaltskosten und Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Versteuert werden muss hingegen der Eigenmietwert.
14.01.2013 Swisscontent Corp.

Was kann beim Eigenheim von den Steuern abgezogen werden?
Haus- und Stockwerkeigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen, müssen den sogenannten Eigenmietwert versteuern.

Aber: Im Gegenzug dürfen sie Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Unterhaltsarbeiten sind abzugsfähig
Grundsätzlich sind nur werterhaltende Reparaturen und Unterhaltsarbeiten abzugsfähig. Dabei können Sie zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten wählen.

Die Regel dabei: Je älter das Eigenheim ist, desto eher lohnt sich der Abzug der tatsächlichen Kosten.

Beim Pauschalabzug kennen Bund und die meisten Kantone zwei unterschiedliche Kategorien: 10 Prozent des Eigenmietwerts (oder der Mietzinseinnahmen) bei Liegenschaften, die noch nicht 10 Jahre alt sind sowie 20 Prozent bei allen älteren Gebäuden.


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Die «grüne» Wertvermehrung
Wertvermehrende Investitionen dürfen Sie grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Investitionen mit einem Energiespareffekt hingegen bilden in fast allen Kantonen die Ausnahme: Erkundigen Sie sich beim Steueramt nach abzugsfähigen ökologischen Sanierungsmassnahmen.

Schuldzinsen vom Einkommen abziehen
Käufer eines Eigenheims nehmen meist eine Hypothek auf. Das hat Einfluss auf die Steuererklärung: Den Kredit selbst können Sie vom Vermögen, die Schuldzinsen vom Einkommen abziehen. Je kleiner die Hypothek durch Amortisationszahlungen wird, desto geringer fällt folglich auch der Steuerabzug aus.

Bei hohen Einkommen kann es sich darum aus Steuerspargründen lohnen, die Hypothek nicht oder nicht ganz zurückzuzahlen. Eine indirekte Amortisation kann sich in einem solchen Fall anbieten. Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie Ihren Hypothekarberater die Folgen der indirekten Amortisation genau berechnen.


Commentaires (2)

Studer Ruth (12.10.2012 23:20:30)
Sie haben etwas vergessen, z.B: den Eigenmietwert, der als reines Einkommen versteuert werden muss.
Rechnung: Eigenmietwert, ./. Hyp.-Zinsen.
Schon sieht die Rechnung etwas anders aus
Steuerzahlerin (15.03.2011 14:55:33)
Das mit dem Sparen von Steuern dank Hypothek ist für die meisten von uns ein Witz. Natürlich stimmt es, dass Steuern gespart werden. Nur wird dabei meist vergessen, dass die Zinsen, die man der Bank abdrückt, um ein Vielfaches höher sind, als die gesparten Steuern. Man zahlt beispielsweise der Bank jährlich 6'000 Franken, um dafür 1'000 Fr. Steuern zu sparen. Ist doch irgendwie idiotisch!?!

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