Scout24
AutoScout24
ImmoScout24
JobScout24
FriendScout24
Kleinanzeigen
deutsch
français
italiano
english
Sitemap
Startseite
Ratgeber
Umziehen
Das Abnahmeprotokoll
Sie sind nicht angemeldet
Anmelden
Navigation
Suchen
Inserieren
My ImmoScout24
Ratgeber
Übersicht Ratgeber
Tipps für Mieter
Mietzinsdepot
Umziehen
Bauen & Renovieren
Tipps für Eigentümer
Versichern
Energie
Garten & Freizeit
Einrichten
Glossar
ZimmerWohnungVilla
Support
Über uns
Services & Tools
Registrieren
Merkliste
(
0
)
Suchaufträge
ImmoScout24-Themen
Newsletter-Anmeldung
Sicherheitshinweise
Ratgeber:
Umzug
Dossier:
Wohnungsübergabe
Senden
E-Mail wird gesendet...
Das Abnahmeprotokoll
Das Abnahmeprotokoll gehört zu jedem Auszug dazu. Prüfen Sie es genau, bevor Sie es unterzeichnen – denn ein zu rasches Einverständnis kann Sie teuer zu stehen kommen.
24.03.2013 Valeska Beck
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie das Abnahmeprotokoll.
Auch wenn Sie nach einem anstrengenden Zügeltag mit etlichen geschleppten Kisten und polierten Fenstern eigentlich lieber die Beine hochlegen würden: Das Abnahmeprotokoll durchgehen – und zwar Punkt für Punkt – ist Pflicht, bevor Sie die Tür Ihrer alten Wohnung für immer hinter sich schliessen.
Mieter sollen beim Ausfüllen dabei sein
Ein Abnahmeprotokoll ist meist sehr ausführlich und umfasst mehrere Seiten. In einer detaillierten Liste hält der Vermieter noch so kleine Schäden und Mängel an der Wohnung fest.
Daraufhin wird notiert,
für welche Mängel der Mieter die Kosten übernehmen muss
. Darum ist es empfehlenswert, dass der Mieter aktiv beim Ausfüllen des Abnahmeprotokolls mitwirkt.
Auf präzise Formulierung achten
Achten Sie darauf, dass nur tatsächlich festgestellte Schäden im Abnahmeprotokoll genannt werden. Zudem sollte es möglichst präzise formuliert sein.
Ein Beispiel
: Statt «fleckiger Boden» lieber «zwei Zentimeter breite Flecken in der Küchenecke».
Andererseits empfiehlt es sich, explizit zu vermerken, wenn es nichts zu beanstanden gibt.
Weitere Artikel zum Thema Wohnungsabgabe
Die Wohnungsabgabe
Sie haften nicht für alle Schäden
Vorzeitige Wohnungsübergabe
Beweisfunktion bei späterem Streit
Sie sind als Mieter keinesfalls dazu verpflichtet, das Abnahmeprotokoll zu unterschreiben – vor allem dann nicht, wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Es empfiehlt sich auch nicht, nur deshalb zu unterschreiben, um einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen.
Wird das Protokoll von beiden Parteien kommentarlos unterzeichnet, hat es Beweisfunktion bei späteren Streitigkeiten.
Die Formel «Gilt nicht als Schuldanerkennung»
Wenn Sie in einem oder mehreren Punkten unsicher sind, können Sie immer auf die Formulierung «Gilt nicht als Schuldanerkennung» zurückgreifen, die Sie neben Ihre Unterschrift setzen. Das gibt dem Mieter die Möglichkeit, sich zu wehren, wenn später eine überhöhte Rechnung ins Haus flattert.
Was passiert, wenn Sie nicht unterschreiben?
Durch die Verweigerung Ihrer Unterschrift können Sie im schlimmsten Fall einen langwierigen Streit mit Ihrem ehemaligen Vermieter lostreten. Fühlt sich der Vermieter weiterhin im Recht, wird er Sie in der Regel per eingeschriebenem Brief mehrmals dazu ermahnen, für die Mängel in der Wohnung zu bezahlen.
Werden sich die beiden Parteien nicht einig, wird der Fall wohl letztlich vor dem Richter enden. Fühlen Sie sich als Mieter ungerecht behandelt, sollten Sie sich an den
Mieterverband
in Ihrer Region oder an die
kantonale Schlichtungsstelle
wenden.
Kommentar abgeben
Name
E-Mail (wird nicht veröffentlicht)
Text
500
verbleibende Zeichen
Zurück
Mietkaution
MIETKAUTION
Artikel suchen
Alle Rubriken
Erfolgreich suchen
ImmoScout24 News
Erfolgreich inserieren
Tipps für Mieter
Umzug
Bauen & Renovieren
Tipps für Eigentümer
Versichern
Energie
Garten & Freizeit
Einrichten
Glossar
Mietzinsdepot
ZimmerWohnungVilla
Häufige Fragen (FAQ)
RSS-Feed
Kostenlos bestens informiert.
RSS Feed abonnieren