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Haustiere in der Mietwohnung
Ob Haustiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Sind darin keine Regelungen erwähnt, sind Tiere grundsätzlich vom Vermieter akzeptiert. Aber es gibt auch Ausnahmen.
18.09.2012 Swisscontent Corp.

Katzenhaare, Hundekot, Vogelgezwitscher. Haustiere gefallen nicht allen, schon gar nicht allen Vermietern. Sie sind es aber, die bestimmen, ob in einem Miethaus oder einer Mietwohnung Haustiere gehalten werden dürfen – oder eben nicht. Das Gesetz schweigt diesbezüglich.


Grundsätzlich gilt: Wenn der Mietvertrag keine Bestimmungen zu Haustieren enthält, darf man diese auch in der Mietwohnung halten: Hund, Katze und Co. sind stillschweigend akzeptiert.



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Vorsicht bei exotischen Haustieren
Eine von zwei wichtigen Ausnahmen stellen aussergewöhnliche Tierarten dar. Genauer: Solche die ein hohes Stör- oder Gefährdungspotenzial darstellen.
  • Dazu gehören laute und aggressive Hunde, genau so wie Papageien, Giftspinnen und Würgeschlangen. Beschweren sich nämlich Nachbarn beim Vermieter – etwa weil sie Angst vor einer Spinnen-Invasion im Schlafzimmer haben – kann der Vermieter verlangen, dass die Insekten beseitigt werden. Kann man nicht ohne die Krabbeltiere leben, bleibt nur der Auszug.
  • Die zweite grosse Ausnahme betrifft das Halten von Haustieren in grosser Zahl. Drei Katzen sind dabei noch kaum ein Problem. Dutzende wohl schon eher. Denn wenn sich die Nachbarn etwa durch Lärm oder Gestank belästigt fühlen, greift der Vermieter ein.
Zusatzvertrag lohnt sich bei Haustieren in einer Mietwohnung
Wichtig ist daher bereits beim Einzug: Will man Haustiere halten, sollte man mit dem Vermieter Klartext reden – und gleich einen entsprechenden Zusatz zum Mietvertrag vereinbaren. Eine Vorlage dazu findet sich hier (PDF 52.13KB). Ist eine Bewilligung einmal gegeben, kann diese nicht ohne triftigen Grund widerrufen werden.

Zierfische als Haustiere in einer Mietwohnung sind grundsätzlich erlaubt.
Kleintiere sind fast immer erlaubt
Ein grundsätzliches Haustierverbot seitens des Vermieters heisst übrigens nicht, dass sämtliche Tiere draussen bleiben müssen: In jedem Fall erlaubt sind unproblematische Kleintiere wie Hamster, Wellensittiche oder Zierfische.

Dies gilt, wie oben bereits erwähnt, solange die Tiere nicht gleich im Dutzend gehalten werden – und andere Mieter im selben Haus sich nicht beschweren. Bei Aquarien muss man sich zudem im Vorfeld informieren, ob der Boden das hohe Gewicht des Beckens auch aushält.



Commentaires (9)

Kälin (19.03.2013 06:51:19)
Guten Tag,

wir haben folgendes Problem:

Wir wohnen in einem alten Bauernhaus zur Miete, und haben im Mietvertrag Hunde sind erlaubt. Wir besitzten 4 Hunde. Nun wird unser Haus verkauft, und der zukünftige Vermieter hat uns mündlich mitgeteilt, dass wir keine Hunde im Haus halten dürfen.

Kann er das einfach so machen?

Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie das aussieht.

Herzlichen Dank

Ursi Kälin
Lea (06.02.2013 12:10:55)
Ich habe eine Frage und finde dazu leider nichts im Internet. Bei uns im Block ist es nicht erlaubt Hunde zu halten. Nun wurde ich angefragt ob ich für 1-2 Wochen einen Hund hüten könnte (dh er würde für diese Zeit bei mir "wohnen"). Gilt dies noch als Besuch oder kann mit der Vermieter hier Probleme machen?
Beste Grüsse
Sam (20.11.2012 12:23:05)
Ich dachte die Schweiz sei ein tierfreundliches Land. Doch fällt mir auf, dass fast bei jeder Wohnungsausschreibung steht: Haustiere nicht erlaubt oder Hunde nicht erlaubt oder Katzen nicht erlaubt, und wenn ja dann dürfen sie nicht nach draussen.
Wir sind auf Wohnungssuche und wollten gerne einen Gartensitzplatz weil wir 2 Katzen und 1 Hund haben. Aber wir müssen feststellen, dass das ein grosses Problem sein wird eine neue Wohnung zu finden.
ImmoScout24 @Ina (03.08.2012 17:03:55)
Guten Tag Ina
Katzen und Hunde, die ein Besuch mitbringt, sind erlaubt. Die Gesetzesbücher lassen jedoch z. T. viel Raum zur Interpretation. Am Besten, Sie wenden sich an den Hauseigentümerverband in Ihrer Region: www.hev-schweiz.ch
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Ina (14.03.2012 14:40:19)
Im Mietvertrag haben wir unter bes. Bestimmungen vereinbart - keine Haustiere - unser Mieter füttert nun ständig fremde Katzen und lässt Diese zwischendurch auch in der Wohnung übernachten. Zudem hat er auch schon ein Katzenklo in der Wohnung eingerichtet. Der Mieter wehrt sich gegen unsere Aufforderung keine Katzen mehr zu halten, die Tiere seien ja nicht immer da! Was kann ich als Vermieterin dagegen unternehmen?
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