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Wohngemeinschaft ade - Auszug aus der WG
Die Wohngemeinschaft (WG) ist eine beliebte Wohnform – gerade bei jungen Menschen. So schön der Einzug meistens ist, so schwierig wird oft der Auszug. Was Sie als Auszugswillige/r beachten müssen.
28.06.2012 Nathalie Maring
Alle Mitbewohner einer WG sind in ein Mietvertragsverhältnis eingebunden und müssen beim Auszug bestimmte Kündigungsfristen und -termine einhalten. Entscheidend für die Kündigung ist, welche rechtliche Form der Wohngemeinschaft zugrunde liegt.
Dabei gibt es
zwei Möglichkeiten
für den Mietvertrag einer WG. Je nach Form müssen Sie ein anderes Kündigungsvorgehen wählen:
die
Mitmiete
Alle Mitbewohner der Wohnung unterzeichnen den Vertrag gemeinsam.
die
Untermiete
Der Hauptmieter unterzeichnet den Vertrag mit dem Vermieter und schliesst mit den restlichen Mitbewohnern Untermietverträge ab.
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Gründe für den Auszug aus einer WG gibt es viele.
Ausstieg aus der Wohngemeinschaft bei Mitmiete
Bei der Mitmiete ist es relativ schwierig, als Einzelperson aus der WG auszuziehen. Da alle Mitbewohner den Vertrag gemeinsam unterzeichnet haben, können sie ihn auch nur gemeinsam auflösen.
Als einzige Möglichkeit bleibt nur der Ausstieg aus der WG mit dem Einvernehmen aller Mitbewohner sowie des Vermieters. Sie müssen sich also mit den Mitmietern und dem Vermieter zusammensetzen und eine Vertragsüberschreibung vornehmen. Oft ist es sogar nötig, einen neuen Vertrag auszuhandeln.
Die flexiblere Form bei der WG: die Untermiete
Beruht die WG auf einem Untermietverhältnis, kann jeder Untermieter einzeln künden. Dabei sind die
ortsüblichen Kündigungsfristen und -termine
zu berücksichtigen.
Als Untermieter müssen Sie nur beim Hauptmieter künden. Den Hauptvermieter müssen Sie nicht separat informieren. Der Hauptmieter muss jedoch den Vermieter über den Mieterwechsel in der WG in Kenntnis setzen. Der Grund: Die erteilte Zustimmung zum Untermietverhältnis überträgt sich nicht automatisch auf die neue Person.
Auch in diesem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen verschicken Sie sie am besten eingeschrieben. Möchten Sie ausserhalb der Kündigungstermine ausziehen, müssen Sie einen
zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter
stellen.
Was tun, wenn der Hauptmieter auszieht?
Wenn der Hauptmieter auszieht, präsentiert sich die Lage anders. Dann müssen die Untermieter, die in der Wohnung bleiben möchten, entweder mit dem Hauptvermieter einen neuen Vertrag abschliessen. Oder einer der Untermieter muss den bestehenden Mietvertrag als Hauptmieter übernehmen. Der Vermieter ist aber nicht dazu verpflichtet, dem neuen Mietvertrag oder der Vertragsübernahme zuzustimmen.
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