Ratgeber: Tipps für Mieter

 
 

Wohnung bei Einzug nicht fertig
Die Wohnung ist beim Mietantritt noch nicht fertig. An Einzug ist nicht zu denekn. In solchen Fällen können Sie entweder vom Mietvertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.
17.09.2012 Swisscontent Corp.

Kann vorkommen: Renovation noch nicht fertig und Wohnung nicht einzugsbereit.
Egal aus welchen Gründen, können Sie zum abgemachten Einzugstermin nicht in Ihre Wohnung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren.

Sie können nicht termingerecht einziehen
Die Renovationsarbeiten sind – obwohl anderweitig versprochen – beim Einzugstermin noch längst nicht abgeschlossen. Oder ein anderer, ähnlich unangenehmer Fall: Der Vormieter ist nicht ausgezogen. An den Einzug ist dann nicht zu denken.


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Frist setzen für Mängelbehebung
Was tun? Laut dem Mieterverband ist die Sache klar: Ist die Wohnung am Einzugstermin nicht zur Übergabe bereit oder besteht ein schwerwiegender Mangel, müssen Sie dem Vermieter eine Frist zur Übergabe der Wohnung beziehungsweise zur Mangelbehebung setzen.


Verstreicht die Frist ungenutzt, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie fordern Schadenersatz
Einerseits können Sie sich dazu entschliessen, die Wohnung trotzdem beziehen zu wollen. In diesem Fall schulden Sie dem Vermieter aber kein Geld, bis Sie auch wirklich einziehen können. Im Gegenteil: Ihnen steht Schadenersatz für die entstandenen Kosten zu.

Der Vermieter muss Ihnen also zum Beispiel die Hotelübernachtungen zahlen, oder das Einlagern der Möbel. Schlagen Sie dabei aber nicht über die Stränge: Vor dem Gericht werden Sie kaum damit durchkommen, wenn Sie einen Monat im 5-Stern-Hotel übernahtet haben, weil Sie ihre 2-Zimmer-Mansarde nicht beziehen konnten.

2. Sie ziehen nicht in die Wohnung
Die zweite Option: Sie können Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Wohnung nicht mehr beziehen wollen. Auch in diesem Fall muss der Vermieter den entstandenen Schaden ersetzen.




Wie weiter bei kleineren Mängeln?
Wenn lediglich ein Zimmer neu gestrichen werden muss, im Badezimmer ein kleiner Schimmelfleck stört oder wenn der Backofen ausgefallen ist, so liegt aus rechtlicher Sicht ein mittlerer oder ein kleiner Mangel vor.

Dies ist zwar nicht ideal, doch auf fremde Kosten ins Hotel können Sie deswegen nicht. Stattdessen können Sie eine Mietminderung verlangen, bis der Mangel behoben ist.


Kommentare (2)

ImmoScout24 @Erika Jucker (14.08.2012 11:11:10)
Guten Tag Erika Jucker
Entdecken Sie nach dem Einzug noch zusätzliche kleine Mängel, müssen Sie diese unverzüglich (laut den meisten Mietverträgen innert 10 bis 30 Tagen) schriftlich und eingeschrieben dem Vermieter melden. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag "Übernahmeprotokoll beim Einzug" (bit.ly/IS24_1683 --> Link kopieren).
Freundliche Grüsse
Ihr ImmoScout24-Team
Erika Jucker (11.10.2011 11:04:23)
Beim Einzug in eine Altbauwohnung mussten wir diverse versteckte Maengel feststellen, welche wir bei der Besichtigung nicht sehen konnten. Unter anderem die Badewanne ist ohne Glanz, mit Abblaetterungen, defekte Schlaeuche etc. Wieviel Zei habe ich um dem Vermieter die nachtraeglich festgestellten Maengel mitzuteilen?
Ich muss dazu sagen, bei der Besichtigung hat der Vermieter den Eingang zum Badezimmer leicht versperrt und ich habe dummerweise nicht darauf bestanden dieses besser anzuschauen.

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